gegründet 1888

Ergebnis der Vereinsbegehung

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Am 13.07.2019 fand durch den Vorstand sowie durch zwei Fachberater die angekündigte Begehung des Vereinsgeländes und eine Durchschau der Gärten statt. Die gute Nachricht vorweg: Die allermeisten Gärten werden vorbildlich geführt und befinden sich in einem tadellosen Pflegezustand.

Weniger erfreulich war der Zustand von fünf Gärten im Vereinsgelände, die derart gravierend und erneut negativ auffielen, dass nunmehr eine Kündigung des Pachtvertrages die Konsequenz war sowie vier Abmahnungen ausgesprochen werden mussten.

Auffallend war im gesamten Gelände, dass sich dort im Laufe der Zeit mehr und mehr Freizeit- und Ziergärten eingebürgert haben. Bei sehr vielen Gärten war das Grabeland/ Gemüseland entweder gar nicht mehr vorhanden oder derart weit unter der 1/3 Richtlinie zur kleingärtnerischen Nutzung, dass auch die Pächter in den nächsten Tagen Post erhalten werden mit einer freundlichen Empfehlung. Hierzu nochmal die Erinnerung:

Ein Kleingarten ist ein Garten, der zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und zur Erholung dient. In der Regel ist wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zu nutzen. Entsprechend des unterzeichneten Pachtvertrags ist jeder Pächter verpflichtet, das Pachtgrundstück im Sinne dieser kleingärtnerischen Nutzung ordnungsgemäß zu bewirtschaften und in einem guten Kulturzustand zu erhalten.

Ein Garten im Wierenweg ist uns erneut bei der diesjährigen Begehung besonders positiv aufgefallen und stach bei der Gestaltung einer Wildwiesenfläche und unter Berücksichtigung von Flora und Fauna besonders hervor.

Der Kälberkampsweg hat sich bei der diesjährigen Begehung erneut den Titel “Weg der geringsten Beanstandungen” verdient, hingegen der Uhlenstückenweg sich den Titel “Weg der anonymen Kleingärtner” aufgrund des vielfachen Fehlens der Namensschilder erkämpft hat. Bitte achtet darauf, dass im Eingangsbereich eines jeden Gartens, am besten direkt an der Pforte, ein lesbares Schild mit dem Namen des/ der aktuellen Pächters/ Pächterin sowie der Parzellennummer des Weges zu finden ist. Eine Telefonnummer ist nicht notwendig, kann aber sinnvoll sein, falls im Falle eines Notfalls der Pächter schnellstmöglich erreicht werden soll.

Hinsichtlich der Heckenhöhe möchten wir an dieser Stelle nochmal in Erinnerung rufen, dass die Hecken jeweils um die 1,10m Höhe und etwa gleich dem Nachbargrundstück verlaufen, in der Breite die 50 cm nicht überschreiten sollen. Besonders im Ortwiesenweg un

d anderen Wegen ist uns bei mehreren Gärten aufgefallen, dass diese eine Heckentiefe/ -Breite von über 1m hatten. Dieses ist definitiv zu viel des Guten und sollte bei nächster Gelegenheit auf eine angemessene Breite reduziert werden. Aufgefallen ist uns weiterhin, dass die Hecken einiger Gärten vor Johanni radikal runter geschnitten wurden. Dieses ist nicht erwünscht und sollte künftig beachtet werden. Nach Johanni ist ein schonender Sommerschnitt zu empfehlen, jedoch kein massiver Beschnitt der Hecke. Es wird empfohlen, den Hauptschnitt in den Januar oder Februar zu legen. Im Übrigen nochmal der Hinweis, dass nicht nur ein Schnitt zu erfolgen hat, jede Hecke muss ebenso pflegerische Maßnahmen erfahren durch Totholzentnahmen oder durch Entfernen des Fremd- oder Wildwuchses.

Bitte habt Verständnis für diese Begehungen. Der Vorstand ist verpflichtet, die kleingärtnerische Nutzung regelmäßig zu prüfen und auf die Einhaltung der Gartenordnung zu achten. Würde der Vorstand diesem nicht nachgehen, würde u. a. der Verlust der Anerkennung der Gemeinnützigkeit als Verein mit fatalen Folgen riskiert werden. Darüber hinaus ist die kleingärtnerische Nutzung auch aus dem Grunde zwingend einzuhalten, damit wir „Kleingärtner“ zu einem sehr niedrigen Pachtzins überhaupt erst einen Garten von der Stadtgemeinde erhalten können. Reguläre Gärten ohne „Regeln“ oder „Verpflichtungen“ sind zu diesen Preisen im Stadtgebiet nicht zu erhalten. Bitte bedenkt dieses. Reine Freizeit- oder Ziergärten, so schön diese auch angelegt sein mögen, können daher in einem Kleingartenverein nicht geduldet werden.

In den nächsten Tagen werden wir die E-Mails und Briefe versenden. Sollte jemand Hilfe bei Umsetzungen benötigen oder Fragen haben, dann kontaktiert bitte einfach die Vereinsfachberater. Gemeinsam werden Lösungen erarbeitet und es wird sich gegenseitig geholfen.

3 Kommentare

  1. Ich warte seit vielen Wochen auf Antworten des Vorstandes auf meine detailierten und berechtigten schriftlichen Anfragen. Bislang habe ich diese trotz wiederholter schriftlicher Nachfrage nicht erhalten. Am 20. September habe ich auch ohne die erhoffte und aus meiner Sicht erforderliche schriftliche Antwort einem Treffen vor Ort zugestimmt und warte seitdem auf einen konkreten Terminvorschlag. Bisher leider ohne Erfolg! Mittlerweile schreiben wir den 11. Oktober 2019!
    Die Frage ist, wer hier letztlich die (offene) Konversation verhindert.

  2. „Da meine Schreiben an den Vorstand aus meiner Sicht bisher wenig Resonanz haben, versuche ich hier einen offen Dialog insbesondere unter Betroffenen einzuleiten.“ Schade, dass Du so negativ denkst. Soweit ich mitbekommen habe, verweigerst du die Konversation. Schade, aber du wirst deine Gründe haben!

  3. Wenn nach Vermutungen über die Hälfte der Mitglieder Mahnschreiben (auch wenn sie anders genannt werden) erhält, finde ich das nach 30 Jahren Mitgliedschaft im Verein nicht normal und schon gar nicht „erfreulich“. Die Wege pädagogisch in Internatsmanier zu bewerten und gegeneinander auszuspielen halte ich für völlig verfehlt!
    Ich habe nach einem mit dem Vorsitzenden Vogt mündlich geklärten „freundlichen“ Schreiben zu potentiellen Mängeln aus 2018 in diesem Jahr sogar eine Abmahnung erhalten.
    Meine konkreten Anfragen nach Erläuterungen zu den einzelnen in der Abmahnung genannten „Verstößen“ wurden bislang nicht beantwortet.
    Allerdings wurde mir die Beantwortung nun nach langem Bemühen in einem freundlichen und konstruktiven Gespräch von Herrn Marahrens in Aussicht gestellt, dem ich dafür ausdrücklich danke. Ich habe mich hierbei im Dialog mit Vorstandmitgliedern erstmalig ernst genommen gefühlt, auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren.
    Meine Bitte um Offenlegung der genauen Zahlen zu den Mahnschreiben wurde bislang vom Vorstand nachhaltig verweigert, weil das den Mitgliedern nicht mitgeteilt werden müsse. Ebenso wurde keine Stellung zu meinem Wunsch genommen, Möglichkeiten zum Austausch unter Betroffenen zu schaffen. Herr Vogt hat bislang zu underen persönlichen Gesprächen aus 2018 auch keinerlei Stellung bezogen. Sieht so Transparenz und Offenheit aus?
    Dem früheren Vorstand wurde mangelnde Transparenz und Mauschelei und willkürliche Handhabung von Vorschriften und vieles mehr vorgeworfen.
    Ich komme leider nicht umhin, genau diese Stichworte sehr stark auch mit dem neuen Vorstand zu verbinden.
    Im nächsten Jahr kann ein“freundliches Schreiben“ schnell zur Abmahnung werden. Der nächste Schritt ist dann eine Kündigung des Vertrages, wenn man den durchaus zu hinterfragenden Forderungen des Vorstandes oder der Fachberater nicht folgt.
    Da meine Schreiben an den Vorstand aus meiner Sicht bisher wenig Resonanz haben, versuche ich hier einen offen Dialog insbesondere unter Betroffenen einzuleiten.
    Ich bin gespannt, ob dies gelingt und ob mein Kommentar auf der Vereinseite erscheint und dort auch Bestand hat.

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