gegründet 1888

Gemeinschaftsarbeit

Warum muss ich Gemeinschaftsarbeit leisten?

Eine der wichtigsten und in jeder Satzung herausgestellten Pflichten ist es, dass die Mitglieder ihrem Verein grundsätzlich für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen.

Nur durch die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder ist es möglich, die Gartenanlage zu pflegen und zu erhalten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Anlage in der Öffentlichkeit in einem ordentlichen Zustand darstellen kann.

Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.

Pro Parzelle sind 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit im Jahr angesetzt. Die Gemeinschaftsarbeit ist jeweils samstags von 08.30 bis 12.30 Uhr. Im Verhinderungsfall kann die Gemeinschaftsarbeit auch an einem anderen Gruppentag wahrgenommen werden.

Bitte Arbeitshandschuhe und Schubkarre (wenn vorhanden) mitbringen! Treffpunkt ist vor dem Vereinsheim.

Die jeweiligen Termine der Gemeinschaftsarbeit aller Gruppen sind dem Vereinskalender zu entnehmen.