gegründet 1888

Feuer und Einbruch

Jeder Pächter eines dem Landesverband angeschlossenen Kleingärtnervereins ist ab dem 01.01.2022 nicht(!) mehr im Rahmen der Kollektivversicherung gegen Feuer versichert. Über diese Kollektiversicherung waren alle Parzellenpächter*innen für den Fall eines Feuers versichert. Diese Versicherung endete zum 31.12.2021. Deshalb wird ein Brandschaden eines Einzelnen zukünftig nicht mehr durch die Mehrheit aller Mitglieder alimentiert.

Die kollektive Feuerversicherung wird ab 01.01.2022 nur noch das Restrisiko für die Aufräumkosten bis 6000 €, vorher 3000 €, für die Vereine übernehmen, wenn Pächter oder Pächterinnen keine oder nur eine unzureichende Versicherung abgeschlossen haben.

Wer keine Versicherung für seine Laube und das darin befindliche Inventar hat, sollte ab dem 1. Januar 2022 selbst für eine ausreichende Versicherung sorgen!

Über eine Kleingartenversicherung können Feuer- und Einbruch-Diebstahlschäden sowie Glasbruch und Sturmschäden versichert werden! Aufräumkosten, die nach einem Totalschaden anfallen, können durchaus einige tausend Euro betragen und sind darüber auch versicherbar.

Nachstehend sind einige Versicherer aufgelistet:

• Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft
Vermittler finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder über die Internetseite der Basler. Wer es einfach haben möchte, kann sich bei der Basler in Bremen bei Frau Lange unter der Telefonnummer 0421 – 30 85 23 51 melden.

• Zurich Gruppe Deutschland
Die Vermittler findet man im örtlichen Telefonbuch oder über die Internetseite.

• Feuersozietät Berlin Brandenburg
Die Vermittler findet man über Anzeigen im Gartenfreund oder über die Internetseite.

• Dialog Versicherungs-AG
Die Kleingartenpolice der Dialog ist sowohl über Vertreter der Dialog abschließbar, als auch über viele Versicherungsmakler.

• KVS Versicherungsmakler GmbH
Dieser Versicherungsmakler in Stuhr ist seit Jahren unter anderem spezialisiert auf Kleingartenpolicen und bietet über die Dialog Versicherungs-AG einen eigenen Rahmenvertrag online über die Internetseite an. Besonderheit: Mitglieder des Landesverbandes der Gartenfreunde erhalten einen Rabatt von 10 % sowie Sonderbedingungen. Der Rabattcode hierfür lautet: Gartenfreunde Bremen. Die KVS Versicherungsmakler GmbH ist telefonisch erreichbar unter 0421 – 40 89 54 90.

Hier gibt es das Merkblatt des Landesverbandes Bremen zum Nachlesen

Im Zuge der Gemeinschaftsarbeit sind alle teilnehmenden Vereinsmitglieder gegen Unfälle versichert.

 

Für den Fall eines Feuerschadens:

Der Feuerschaden muss zwecks Ermittlung der Brandursache unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden. Die schriftliche Anzeigebestätigung der Polizei ist der Schadenanzeige beizufügen.

Zur Bearbeitung ist es zwingend erforderlich,  die Schadenanzeige vollständig auszufüllen. Neben der eigenen Unterschrift muss die Schadenanzeige mit dem Vereinsstempel versehen sein und zusätzlich von zwei Vereinsbeauftragten unterschrieben werden. Damit bestätigt der Verein die erfolgte Beitragszahlung.

Bitte schicken Sie danach die vollständig ausgefüllte Schadenanzeige an den Landesverband.

Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V.
Johann-Friedrich-Walte-Str. 2
28357 Bremen

Alle weiteren Fragen zur Regulierung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Feuerschadens richten Sie bitte direkt an die

Basler Versicherungs-AG
Neuschaden-Service
Basler Str. 4
61345 Bad Homburg

Tel. 06172/ 125-210 Fax: 06172/ 125-216
Mail: neuschaden-sach(at)basler.de

 

Für den Fall eines Einbruchs: 

  • Liste der gestohlenen Gegenstände mit Kopie für Polizei und Versicherung anfertigen.
  • Polizei unter 110 verständigen (nicht zur Wache gehen, um Anzeige zu erstatten), um bei der Ortsbesichtigung im Garten eine Vorgangsnummer zu bekommen.
  • Jeder Einbruch ist bitte auch dem Vorstand zu melden.
  • Versicherung verständigen unter Angabe der gestohlenen Gegenstände und sonstigen Schäden. Der Versicherungsvertreter benötigt dann auch die von der Polizei angegebene Vorgangsnummer.
  • Je nach Art der beim Einbruch verursachten Schäden an der Tür (Blech oder Holz?) einen von der Polizei zertifizierten Betrieb (Schlosserei oder Tischlerei) beauftragen, die Schäden zu beheben.
  • Falls die Tür oder das Fenster nicht zu verschließen sind, könnten sonst weitere Gegenstände entwendet werden, was dann aber extra angegeben werden muss und nur als Diebstahl gewertet wird.
  • Bei verdächtigen Personen sich nicht selbst in Gefahr bringen, sondern die Polizei unter 110 verständigen!
Der für unseren Verein zuständige Kontaktpolizist ist
Herr Bergemann, Telefon Nr. 0421 362-16319,
vom Polizeirevier Schwachhausen.