gegründet 1888

Hinweisblatt

Wie werde ich Pächter eines Kleingartens?

Wenn bei uns ein Kleingarten frei wird, wird dies in unseren Schaukästen auf dem Vereinsgelände, bzw. auf unserer Homepage veröffentlicht.

Ihr erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Vorstand. Sicher haben Sie sich den Garten von außen schon betrachtet und sind sicher, genau diesen pachten zu wollen.

Nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbart unser Vorstand mit Ihnen einen Gesprächstermin, um Einzelheiten zu besprechen. Sollte Ihr gewünschter Garten frei sein und Sie sind sicher, diesen auch „bewirtschaften“ zu können, werden die vertraglichen Modalitäten geregelt.

So kann es schon kurzfristig möglich sein, das „Gartenparadies“ nutzen zu können.

Dazu ist es Voraussetzung, Mitglied in unserem Verein zu werden. Nur als Mitglied können Sie einen Garten pachten und nur durch Ihre Mitgliedschaft im Verein sind Sie berechtigt, bei der Mitgliederversammlung die Geschicke des Vereins mit Ihrer Stimme zu beeinflussen.

Ihr Partner/Partnerin darf gerne als „passives Mitglied“ in den Verein eintreten.

Einen Garten pachten kann laut derzeit gültigem Pachtvertrag jedoch nur eine Person.

Ich möchte gerne einen Kleingarten pachten

Dazu vorab ein paar wichtige Informationen, die es lohnt zu lesen.

Mitglieder und Pächter sollten bereit und in der Lage sein, aktiv im Verein mitzuarbeiten. Ein Verein funktioniert nur, wenn alle bereit sind mit „anzupacken“.

Unsere Kleingartenanlage unterstützt den ökologischen Anbau von Obst und Gemüse.

Naturschutz und die Erhaltung und Förderung „Alter Sorten“ sind ein wichtiges Element im Kleingartenwesen.

Unser Verein legt Wert auf die kleingärtnerische Nutzung. Damit meinen wir, ein Kleingarten ist sowohl als Ort der Erholung, speziell jedoch zur Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz gedacht.

Damit ist gemeint, 1/3 der Gartenfläche muss als Nutzfläche für Obst und Gemüse genutzt werden.

Wir gehen nicht durch die Gärten und messen aus, wie viel Fläche für Obst und Gemüse genutzt werden. Die Gartenordnung gibt aber einen Weg vor, an den wir uns halten müssen.

Das bedeutet, wenn wir als Vorstand unsere jährliche Begehung der Kleingartenanlage durchführen, sind wir angehalten, bei Pächtern denen die Pflege „ihres Gartens“ und die Einhaltung der Gartenordnung nicht „wichtig“ sind, entsprechend zu handeln. Dies kann auch die Kündigung des Pachtvertrags bedeuten. Soweit wollen wir es aber nicht kommen lassen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Pachtung eines Kleingartens ist die Frage:

Wie viel Zeit habe ich für „meinen“ Garten.

Zu Bedenken ist, ein Kleingarten und seine Anpflanzungen brauchen Hege und Pflege. Sie sollten in Ihre Überlegungen einen Zeitaufwand zwischen 5 – 8 Stunden pro Woche einplanen. Gerade das Frühjahr und der Sommer ist die zeit-intensivste Zeit.  Wenn Sie Urlaub machen, wer kümmert sich um „Ihren“ Garten?

Bedenken Sie also vorher, wie viel ihrer Freizeit Sie in „Ihrem“ Garten verbringen möchten oder können.

Was kostet mich „mein Garten“

Es gibt wiederkehrende und einmalige Kosten für den Garten.

Die wiederkehrenden (jährlichen) Kosten sind die Beträge für Pacht, Mitgliedschaft, Strom (falls vorhanden) sowie der Stromnetzumlage.

Die einmaligen Kosten sind die Gebühren für die Aufnahme in den Verein, sowie der „Schätzpreis“ des Gartens, der den Zeitwert der Parzelle darstellt. Wenn ein Pächter „seinen“ Garten aufgibt, ist dieser in einem gewissen Zustand. Dieser Zustand (Wert) wird von geschulten und vom Landesverband zugelassenen Schätzern nach Vorgaben geschätzt. In dieser Schätzung ist ein Betrag ausgewiesen über die Beseitigung der „Mängel“. Ein Mangel ist ein Zustand im Garten, der nicht der Gartenordnung entspricht, z. B. ein Komposthaufen der zu nahe am Nachbargrundstück steht, oder ein zu viel gepflanzter Strauch etc.

Diese Mängel sollten vom abgebenden Pächter beseitigt werden. Manchmal ist dies aber durch Krankheit oder Mangel an Zeit nicht möglich. Sie als neuer Pächter müssen dann diese Mängel in einer bestimmten Zeit beseitigen.

Sie als neuer Pächter zahlen den gesamten Schätzpreis an den Verein. Nachdem Sie die bei der Übernahme noch vorhandenen Mängel beseitigt haben, bekommen Sie diesen „Mängelabzug“ Betrag wieder ausgezahlt.

Für Inventar oder Gartengeräte, die der Altpächter Ihnen anbietet, verhandeln Sie direkt mit diesem über den Übernahmepreis. Der Verein hat damit nichts zu tun.

Die Gartenlaube (Haus) geht bei der Pachtung in Ihren Besitz über. Sie sind von nun an der Eigentümer dieser Laube. Bei einer eventuellen Weiterverpachtung macht es sich bezahlt, sich um dieses Eigentum zu kümmern.

Welche Aufgaben erwarten mich?

Die eigentliche Aufgabe ist, sich um seinen Garten zu „kümmern“. Bei fachlichen Fragen zur Bepflanzung, dem Anlegen von Beeten etc., sind unsere Vereinsfachberater gerne bereit, Sie zu beraten.

Für viele Menschen ist die Pflege und Bewirtschaftung eines Kleingartens „Neuland“. Deshalb fragen Sie auch Ihre direkten Nachbarn, den Fachberater und Ihren Vorstand.

Wir leisten in unserer „Gemeinschaft“ sogenannte Gemeinschaftsarbeit. Für 8 Stunden pro Gartenjahr verpflichten Sie sich, Arbeiten für den Verein zu leisten.

Diese Gemeinschaftsarbeit ist nötig, um den Gesamtzustand des Vereinsgeländes in Ordnung zu halten.

Wir freuen uns auch über weitergehendes Engagement, vielleicht als „Kümmerer“ oder „Pfleger“ eines bestimmten Bereiches im Vereinsgelände. Es gibt vieles, bei dem man sich einbringen darf.

Wenn Ihnen unsere Antworten zusagen, dann freuen wir uns auf Sie,  als neues Mitglied und GartenpächterIn in unserem Verein.