Gräben dienen in erster Linie dem Abführen von Niederschlagswasser und wirken so in niederschlagsreichen Perioden der Überschwemmung und Vernässung der Grundstücke entgegen. Um diesen Wasserabfluss sicherzustellen ist es wichtig, die Gräben regelmäßig von Schlamm zu befreien sowie Pflanzen und Gehölze zurückzuschneiden. Dabei ist es unerheblich, ob sie ständig Wasser führen oder zeitweilig trocken fallen. Viele Gräben dienen auch der Bewässerung. Hier gilt: wo die Entwässerung funktioniert, funktioniert auch die Bewässerung.
Die Anlieger sind verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gräben zu unterhalten, d.h. sowohl locker sedimentiertes Material als auch Auflandungen zu beseitigen und Pflanzen zurückzuschneiden, um den Wasserabfluss zu garantieren. Da die meisten Gräben ebenfalls Lebensraum für verschiedene Pflanzen- und Tierarten sind, müssen Räumung und Mahd möglichst schonend erfolgen. Die Grabenräumung von Hand ist am schonendsten für Pflanzen und Tiere. Mit Sense, Schaufel und Spaten können Pflanzen zurückgeschnitten, bzw. eingeschwemmtes, locker sedimentiertes Material aus dem Graben entfernt werden. Der Gebrauch eines Mähkorbes ist nicht erlaubt.
Um negative Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere zu vermeiden, beschränken sich die Räumungszeiten auf einen Zeitraum von September bis Oktober. Zu anderen Zeiten würde sich die Räumung mit Laichzeit und Vogelbrutzeit, Insekten- und Pflanzenentwicklung überschneiden und damit den Naturhaushalt erheblich beeinträchtigen. Sohlentschlammungen sollten nicht in Zeiträumen vorgenommen werden, in denen mit anhaltendem Frost zu rechnen ist. Lebewesen, die im Schlamm überwintern, hätten somit keine Überlebenschance.
Alle Informationen sind dem Flyer des Bremischen Deichverbandes zu entnehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachberater des Vereins.