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Koalitionsparteien verständigen sich zum Erhalt der Kleingärten

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Die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertragsentwurf vom 01.07.2019 zum Erhalt von Kleingärten, zur Problematik der Kaisenhäuser und zum Fortbestand von laufenden Projekten im Bremer Westen ausgesprochen.

Die Feststellungen im Klartext:

„Städtisches Grün ist für Lebens‐ und Wohnqualität, für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels und für soziale Gerechtigkeit in den Quartieren sehr bedeutsam. Unser Ziel ist es, in allen Stadtteilen für mehr Grün zu sorgen. Bei der Weiterentwicklung des Grüns werden wir bislang unterversorgten Stadtteilen besonderen Vorrang geben.Dazu werden wir auch Flächen entsiegeln oder ungenutzte Kleingärten für alle zugänglich machen.“„Wir werden Grünpflege und Naturschutz besser ausstatten und dafür der Grünplanung und dem UBB mehr Geld und Personal zur Verfügung stellen. Der Umweltbetrieb Bremen (UBB) wird damit in die Lage versetzt, die an ihn gerichteten Aufgaben weitgehend ohne Fremdvergabe zu erledigen. Der UBB muss dazu auch vermehrt eigenen Nachwuchs ausbilden. Darüber hinaus werden wir eine kooperative Vereinbarung über das Bremer Stadtgrün erarbeiten, indem wir uns über Grünqualität und ‐quantität mit den entsprechenden Verbänden verständigen. Wir werden die Anzahl der Bäume in den Städten erhöhen und sorgen für orts‐ und zeitnahe Nachpflanzungen öffentlicher Bäume. Zudem sollen Grünordnungspläne bei Neubaumaßnahmen eingeführt werden, die festschreiben, dass Altbaumbestand möglichst erhalten bleibt und einheimische, klimaangepasste und insektenfreundliche Bäume nachgepflanzt werden. Ausgleichszahlungen von Privaten müssen vollständig zum Zweck der Nachpflanzungen verwendet werden.“

„Wir werden auch weiterhin für die Kleingärtner*innen ein verlässlicher Partner bleiben und sie bei ihren Aufgaben unterstützen und den gemeinsam erarbeiteten Kleingartenentwicklungsplan zeitnah zum Abschluss bringen. Wir werden Kleingärten grundsätzlich als Grün erhalten. So können sie auch als Kompensationsflächen dienen. Wir werden eine Umnutzung nur dann vornehmen, wenn dies ökologisch und verkehrlich vertretbar ist, kein Veto des Vereins eingelegt wird und an anderer Stelle entsprechende Kompensationsflächen geschaffen werden. Grundlage für die weitere Entwicklung im Bremer Westen ist das Konzept „Naherholungspark Bremer Westen“. Wir werden geeignete brachliegende Kleingärten in enger Abstimmung mit den Vereinen zu einem Klimawald entwickeln, um Bäume, die vor Ort nicht kompensiert werden können, dort anzupflanzen. Wir begrüßen die Modernisierung der Kleingartenordnungen, damit das Gärtnern für noch mehr Menschen attraktiv wird. Wir setzen in diesem Rahmen auch auf mehr Gemeinschaftsgärten für Urban Gardening. Wir sprechen uns dafür aus, Altbäume in Kleingartengebieten zu erhalten. Dafür werden wir prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, in Einzelfällen Parzellen in die Verantwortung der Stadt zu nehmen und mit Nutzer*innen individuelle Verträge und Regeln zu verabreden. Der Abriss der Kaisenhaus‐Ruinen soll durchgeführt werden, um die Vereine von dieser Kostengefahr zu befreien.“

„Kenntnisse über unsere heimische Umwelt und die Natur sind Grundlage des Umweltbewusstseins und der Umweltverantwortung. Umweltbildung und Naturerfahrung sollen zu einem festen Bestandteil in den Kindergärten und Schulen werden: durch Waldtage, Schulgärten und die naturnahe Gestaltung von Schulhöfen und Spielplätzen. Jeder Kindergarten und jede Schulklasse, die gärtnern möchten, sollen die Möglichkeit dafür bekommen. Wir werden das bestehende Netz der Umweltbildungseinrichtungen fördern und weiter ausbauen, insbesondere um Aspekte des Klimaschutzes und von Tierschutz und Tierrechten. Dabei wollen wir auch das große und für Naturerlebnisse besonders geeignete Gelände der Ökologiestation in Bremen‐Schönebeck noch stärker für Kinder aus Kitas und Grundschulen aus den umliegenden Stadtteilen erschließen…“

Der Vertragsentwurf kann hier heruntergeladen werden.

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