gegründet 1888

Grillen und offenes Feuer im Garten

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Die augenblicklichen Ausgangs- und Kontakteinschränkungen sowie das schöne Wetter führen zu einer deutlich intensiveren Nutzung der Gärten in unserem Verein. Darüber freuen wir uns sehr. Allerdings haben uns auch einige Klagen von Gartenfreund*innen über Rauch- und Geruchsbelästigungen durch Grillen und offene Feuer erreicht.

Deshalb möchten wir auf Folgendes hinweisen: Laut Gartenordnung (Punkt 6.3) sind „die rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Feuer einzuhalten. Lagerfeuer im Kleingarten sind verboten (Hervorhebung KGV). Eine Rauchbelästigung ist zu vermeiden, es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.“

In den Hinweisen der Senatorin für Klimaschutz des Landes Bremen zum Grillen und Feuermachen im Garten heißt es: „In der wärmeren Jahreszeit ist es auch gelegentlich gestattet, zum Grillen, nicht jedoch zur Verbrennung von Gartenabfällen (Hervorhebung KGV), ein Feuer im Garten so zu betreiben, dass die Nachbarn nicht durch Rauch, Qualm und anhaltende Gerüche belästigt werden. Dies gilt für Hozkohlegrills, Grilleimer wie auch für Tonöfchen, so genannte Aztekenöfen.“ Es wird empfohlen, nicht häufiger als 2 Mal wöchentlich zu grillen und dabei rücksichtsvoll vorzugehen. Es sollten normgemäße Grillholzkohle, handelsübliche Holzkohlenbriketts oder naturbelassenes abgelagertes stückiges Holz eingesetzt werden. Gefährdungen oder erhebliche Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden. (Quelle: Die Senatorin für Umweltschutz)

Also: Nehmt Rücksicht!

Der komplette Flyer der Behörde kann hier heruntergeladen werden.

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