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Corona-Verhaltensmaßregeln gelten auch im Kleingarten

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Das Wichtigste zuerst: Es ist erlaubt, die Kleingärten zu betreten und dort Gartenarbeit zu verrichten. Darauf hat der Landesverband heute hingewiesen.

Und das ist auch gut so, gerade in diesen Tagen und Wochen und vielleicht auch Monaten. Denn Gartenarbeit ist gut für Körper und Seele: Das Immunsystem wird durch körperliche Arbeit gestärkt, die Arbeit an der frischen Luft fördert den gesunden Schlaf und der gerade in der augenblicklichen Situation aufkommende psychische Stress wird durch die Gartenaktivitäten verringert und abgebaut.

Aber selbstverständlich gelten auch in den Gärten und im Vereinsgelände die generellen Verhaltensregeln: Es dürfen nur höchstens zwei Personen zusammenkommen (es sei denn, sie gehören zum selben Haushalt), gemeinsames Feiern ist verboten, der Sicherheitsabstand zu anderen Personen von 1,5 bis 2 m muss eingehalten werden.

Wir bitten alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, diese Regeln einzuhalten und wünschen Ihnen viel Freude beim Gärtnern in besonderen Zeiten.

Das Schreiben des Landesverbandes finden Sie hier.

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