gegründet 1888

Freiluft-Premiere der Jahreshauptversammlung

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Zum – vermutlich – ersten Mal wurde die Jahreshauptversammlung als Freiluftveranstaltung durchgeführt und fand regen Zuspruch: 63 Mitglieder und 3 Gäste kamen am 9. Juli bei angenehmen Temperaturen auf der Wiese vor dem Vereinsheim zusammen und arbeiteten unter der umsichtigten Leitung von Versammlungsleiter Andreas Gronwald die umfangreiche Tagesordnung ab.

Die Mitglieder beschlossen, Dorothea Neumann und Heinz Albers wegen ihrer besonderen Verdienste zu Ehrenmitgliedern zu erklären. Der 1. Vorsitzende Dieter Vogt zeichnete außerdem weitere Gartenfreund*innen für ihre langjährige Vereinszugehörigkeit oder ihr besonderes ehrenamtliches Engagement bei der Pflege der Anlage oder Verköstigung während der Gemeinschaftsarbeit aus.

Der Verein weist am Ende des Gartenjahres 188 Mitglieder auf, 20 davon als passive. In seinem Bericht appellierte Dieter Vogt an die Pächterinnen und Pächter, die Gemeinschaftsarbeit nicht als „Zwangsarbeit“ anzusehen, sondern als Möglichkeit, die Kleingartenanlage weiter zu entwickeln und den Austausch mit anderen Gartenfreund*innen zu pflegen.

Ohne Gegenstimmen beschloss die Versammlung, den Mitgliedsbeitrag von 90 EUR auf 95 EUR zu erhöhen, um gestiegene Versicherungsprämien auffangen zu können. Der 1. Vorsitzende hob die gute finanzielle Lage des Vereins hervor und kündigte an,  vorhandene Rücklagen für die dringend erforderliche Erneuerung des Strom- und Wassernetzes einzusetzen.

Die Vorstandswahlen brachten folgende Ergebnisse:
1. Vorsitzender: Dieter Vogt
2. Vorsitzender: Martin Klotz
Kassiererin: Anita Neumann
stellv. Kassierer: Martin Blome
stellv. Schriftführer: Paul Wintersteller
Vereinsfachberater: Timo Boschen

Auf Antrag des Vorstands wählte die Versammlung den einzig verbliebenen bisherigen Revisor wegen eines stark gestörten Vertrauensverhältnisses ab. Als neue Revisor*innen wurden Anja Brooks und Armin Goltz gewählt.

Gartenfreundin Anja Wolf erklärte ihren Rücktritt als Fachberaterin, da sie tiefgreifende Differenzen mit dem Vorstand hinsichtlich der Beachtung der Gartenordnung im Verein hat.

Die Mitglieder beschlossen, dass in begründeten Ausnahmefällen vorher festgelegte Arbeiten auch außerhalb der Kerntermine der Gemeinschaftsarbeit auf die Gemeinschaftsarbeit angerechnet werden können.

 

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