Die Öffnungszeiten des Kraftfahrzeug-Tors am Schenenkampsweg wurden durch Beschluss des Gesamtvorstands geändert. Leider wurden im aktuellen „Gartenfreund“ wegen des frühen Redaktionsschlusses noch die alten Öffnungszeiten kommuniziert.
Neue Öffnungszeiten des Kraftfahrzeug-Tors im Schenenkampsweg während der Gartensaison (1. März bis 30. November):
Donnerstag, 8 Uhr, bis Samstag, 17 Uhr
Von Samstag, 17 Uhr, bis Donnerstag, 8 Uhr, und an Feiertagen bleibt das Tor geschlossen und ist das Befahren des Geländes nicht gestattet.
Auf dem Kleingartengelände gelten folgende Regelungen:
Nicht erlaubt ist das Befahren vom 1. April bis 30. September zwischen 13 und 15 Uhr (Mittagsruhe) sowie grundsätzlich das Parken im Vereinsgelände.
Fahrzeuge können auf dem vereinseigenden Parkplatz am Haupttor geparkt werden.
Das Befahren der Kleingartenanlage ist NUR zum Be- und Entladen gestattet.
Es ist auf dem Vereinsgelände in Schrittgeschwindigkeit (10 km/h) zu fahren.
Achten Sie auf spielende Kinder und vermeiden Sie der Umwelt zuliebe die lästige Staubentwicklung.
Im Sinne der Gemeinschaft und des Vereinsfriedens bitten wir alle, sich an diese Regelungen zu halten.
Vom 1. Dezember bis 29. Februar ist das Kraftfahrzeug-Tor im Schenenkampsweg geschlossen!